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Angebot des
Veranstalters Malschule Roos:
Malen und Zeichnen für Kinder (ab Einschulalter), Jugendliche und
Erwachsene. Einblicke in Methodik und Technik des Malens und Zeichnens,
Gestaltens und Illustration. Gemeinsames Arbeiten an Gruppenmotiven,
Schritt-für-Schritt-Anleitung durch einen Kursleiter. Sowie akademische
Lehre in Theorie des Bildaufbaus, Anatomie und Perspektive.
1. Inhalt: Die Unterrichtsstunde findet einmal pro Woche zu 90 Minuten statt. Der Unterricht umfasst das oben genannte Angebot in den Räumlichkeiten des Veranstalters. In Ferienzeiten (siehe Punkt 6: Ferien) findet kein Unterricht statt. 2. Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung (bei Kindern und Jugendlichen durch den gesetzlichen Vertreter) schließt die Anerkennung des Angebots, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein und stellt einen Vertragsabschluss dar. Kinder können ab dem Schulalter angemeldet werden. 3. Beitrag: Der Monatsbeitrag beträgt 40 Euro, bei einer vierteljährlichen Zahlungsmodalität. Die Teilnahmegebühren werden zum Quartalsbeginn (je Mitte Jan, April, Juli, Okt) in Höhe von 120 Euro vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Der Beitrag gilt pro Teilnehmer. Warum bezahle ich in den Ferien Beitrag?4. Mitgliedschaft: Die Mindest-Teilnahmezeit bei Anmeldung beträgt 3 Monate. Die Mitgliedschaft wird danach in einen Quartalsrhythmus (vierteljährliche Zahlungsmodalität) eingegliedert. Wenn vor dem Quartalsende keine schriftliche Kündigung (siehe Punkt 5: Kündigung) vorliegt, verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils ein Quartal. 5. Kündigung: Die Beendigung der sich aus der Anmeldung ergebenen Verpflichtungen ist abhängig von der fristgemäßen und schriftlichen Kündigung und dem Widerruf des Lastschriftmandats. Nutzen Sie hierfür den Download6. Ferien: An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen, sowie während der allgemeinen Schulferien der öffentlichen Schulen findet kein Unterricht statt. Die Malschule orientiert sich an den Ferien/Feiertagen in Rheinland-Pfalz. 7. Haftung: Eine Haftung für die vom Teilnehmer mitgeführten Geldbeträge/Wertgegenstände oder Werke, die in den Räumlichkeiten der Malschule verbleiben wird nicht übernommen. 8. Aufsicht: Die Aufsichtspflicht bei Kindern (bis 12 Jahren) bezieht sich auf die Anwesenheit des Kindes zur genannten Unterrichtszeit und nur auf die Räumlichkeiten der Malschule Roos. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der genannten Unterrichtszeit. 9. Fehlzeiten: Unterrichtsversäumnisse einzelner Teilnehmer aus Krankheits-, Urlaubs- oder anderen Gründen mindern nicht den Gebührenanspruch. Ein Ausgleich/Nachholen des versäumten Unterrichts oder eine Rückzahlung des Beitrags des laufenden Quartals kann nicht gewährt werden. 10. Datenschutz-Informationspflicht: Hiermit machen wir sie sie auf die Datenschutzerklärung aufmerksam, die ihnen rückseitig ausgehändigt wird. Eine Verfahrensdokumentation hierzu wurde angefertigt und es besteht eine Auskunftspflicht zum Thema "personenbezogene Daten". Bitte beachten Sie, dass ihre postalische Adresse und Telefonnummer für organisatorische Zwecke und Informationen ("Berechtigtes Interesse") verwendet werden kann. Sie können hiergegen aber auch Widerspruch erheben. Kontakt und Adresse: Die Website der Malschule lautet: www.malschule-roos.de Mail: info(at)malschule-roos.de Postadresse: Malschule Roos, Altenbaustraße 5, 53474 Ahrweiler, Deutschland
Die monatliche Beiträge spiegeln die tatsächlich anfallenden Unterrichtsstunden wider, umverteilt auf 12 Monate (Abschlagszahlung). Hiermit wir vermieden, ständig unterschiedliche Gebühren zu erheben, da diese von Monat zu Monat so unterschiedlich ausfallen, dass weder für Teilnehmer noch Veranstalter ein stabiler Beitrag kalkulierbar würde. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Um eine stabile Gebühr pro Monat zu benennen, kalkuliert der Veranstalter mit durchschnittlich 38 Unterrichtsterminen pro Teilnehmer im Jahr (bei 52 Wochen liegen also etwa 14 Tage in den Ferien). Ein Unterrichtstermin (zu 90 Minuten) beträgt eine Gebühr von 12,50 Euro pro Teilnehmer*. 12,5 x 38 = 475; geteilt durch 12 (Monate) = 39,57 Euro. Dies bedeutet, der Teilnehmer zahlt den Beitrag in den Ferien zwar weiter, jedoch bezahlt er faktisch nicht die Ferien. *Die Beitragshöhe errechnet sich aus den anfallenden Kosten (Material, Raummiete, Versicherungen) und dem Honorar der Lehrperson. Übrigens: Auch ein freischaffender Lehrer muss in den Ferien essen, Miete zahlen und leben ;-)
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